- öffentliche Ausgaben
- öffentliche Ausgaben,die Ausgaben des öffentlichen Sektors (Gebietskörperschaften und Sozialversicherung). In dieser Abgrenzung sind öffentliche Ausgaben identisch mit Staatsausgaben im weiteren Sinn; Staatsausgaben im engeren Sinn umfassen die Ausgaben der Gebietskörperschaften: Bund, Länder und Gemeinden. Je nach der Fragestellung gibt es verschiedene Einteilungen. Die im Haushaltsplan vorgenommene Unterteilung nach dem Ministerialprinzip zeigt an, von welchen Verwaltungsressorts die Ausgaben getätigt werden. Ergänzend dazu gliedert die dem Haushaltsplan beigefügte Funktionenübersicht die öffentlichen Ausgaben nach Funktionen (Funktionalprinzip) z. B. in Allgemeine Dienste (politische Führung und Zentralverwaltung, auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Rechtsschutz), Gesundheit und Sport, soziale Sicherung. Die frühere Unterscheidung nach der Periodizität in ordentliche und außerordentliche Ausgaben (die allein durch Kredite finanziert werden durften) ist seit der Neuregelung (1969) der öffentlichen Kreditaufnahme (Defizitfinanzierung, öffentliche Schulden) bedeutungslos geworden. In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) wird unterschieden in: Zinsen auf öffentliche Schulden, geleistete Übertragungen (v. a. Subventionen und Sozialleistungen), Staatsverbrauch und Bruttoinvestitionen. In der Finanzstatistik bestehen die öffentlichen Ausgaben aus Ausgaben der laufenden Rechnung und aus Ausgaben der Kapitalrechnung (Ausgaben, die eine Vermögensänderung herbeiführen oder der Finanzierung von Investitionen dienen). Zahlungen zwischen den einzelnen öffentlichen Haushalten werden bei der Zusammenfassung zu Haushaltsebenen beziehungsweise zum öffentlichen Gesamthaushalt ausgeschaltet, um Doppelzählungen zu vermeiden. Die besonderen Finanzierungsvorgänge schließlich umfassen Schuldentilgungen am Kreditmarkt und Zuführungen zu Rücklagen. Nach ökonomischen Gesichtspunkten wird meist unterschieden zwischen den Ausgaben für den Kauf von Sachgütern und die Inanspruchnahme von Faktorleistungen (Ausgaben für Güter und Dienste, Realausgaben, Transformationsausgaben oder Leistungsentgelte) und Übertragungen oder Transferausgaben.Beim zeitlichen oder internationalen Vergleich von Ausgabenzahlen oder staatswirtschaftlichen Quoten dürfen die öffentlichen Ausgaben nicht ohne weiteres als Maßstab für den Umfang der Staatstätigkeit genommen werden, da die Ausgabenintensität öffentlichen Handelns sehr unterschiedlich sein kann: Statt durch finanzielle Interventionen kann der Staat in die Wirtschaft auch durch Ge- und Verbote eingreifen, und bestimmte Wirtschaftsbereiche oder -subjekte können statt durch Transferausgaben auch durch Verzicht auf Einnahmen (Steuervergünstigungen) gefördert und begünstigt werden (Beispiel: Kinderlastenausgleich). Von 1975 bis 1989 hatten sich die öffentlichen Ausgaben im früheren Bundesgebiet verdoppelt; im vereinigten Deutschland stiegen sie von 1992 bis 2000 um 8,8 %. Besonders stark zugenommen haben im langfristigen Vergleich die Ausgaben für Kultur, Wirtschaftsförderung, Gesundheit, Sport und Erholung sowie soziale Sicherung. Besonders schwache Steigerungsraten waren seit 1975 bei den Verteidigungsausgaben zu verzeichnen; sie gingen gegenüber 1990 sogar zurück.In der Finanzwissenschaft werden die öffentlichen Ausgaben unter verschiedenen Aspekten untersucht. Die Analyse der Wirkungen sowie des optimalen Niveaus und der optimalen Struktur öffentlicher Ausgaben erstreckt sich auf allokative (öffentliche Güter), verteilungs-, konjunktur- und wachstumspolitische Aspekte (Finanzpolitik). V. a. in früheren Jahrzehnten wurde ferner die Frage etwaiger Tendenzen oder »Gesetze« in der Entwicklung von Umfang und Zusammensetzung der öffentlichen Ausgaben erörtert (A. Brecht, J. Popitz, A. Wagner; Displacement-Effect), in neuerer Zeit kamen im Rahmen der ökonomischen Theorie der Politik (politischen Ökonomie) auch Analysen der Ausgabenentscheidungen hinzu.Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:Gemeindefinanzen · Haushaltsplan · Länderfinanzen
Universal-Lexikon. 2012.